Allgemeine Geschäftsbedingungen
Vorliegende AGB der Office Products – Zeitler GmbH gelten ausschließlich für den geschäftlichen Verkehr mit Unternehmern
Stand: 01/2022
Allgemeines
Allen Leistungen von Office Products – Zeitler GmbH (im Folgenden »Office Products« genannt ( Verkauf, Lieferung, Installation u.a. ) liegen ausschließlich die nachstehenden Geschäftsbedingungen zugrunde. Entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Auftraggebers, denen die GmbH nicht ausdrücklich zugestimmt hat, werden nicht Vertragsbestandteil.
Angebot und Vertragsabschluss
Aufträge werden erst mit schriftlicher Bestätigung durch Office Products, deren Inhalt für das Vertragsverhältnis und den Lieferumfang allein maßgebend ist, rechtsverbindlich. Nebenreden, mündliche Erklärungen von Angestellten oder Vertretern, sowie Änderungen bestätigter Aufträge ( inklusive Änderungen bezüglich Liefergegenstände ) bedürfen zur Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung durch die GmbH. Office Products behält sich das Eigentums- und Urheberrecht — soweit anwendbar — an Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Organisationsvorschlägen sowie anderen Ausarbeitungen und Angebotsunterlagen vor, sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Sie sind Office Products auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben, wenn der Auftrag nicht erteilt wird.
Preise
Zu den Preisen kommt Mehrwertsteuer in ihrer gesetzlichen Höhe am Tag der Fakturierung hinzu. Zu den ausgewiesenen Preisen für die Liefergegenstände kommen folgende gesondert zu berechnende Kosten hinzu: Verpackungs-, Kabel-, sonstige Installations- und Transportkosten. Sofern die Einarbeitung des Bedienungspersonals gewünscht wird, wird dies gesondert in Rechnung gestellt ( siehe auch Ziffer 4 ). Alle Preise gelten stets nur für den einzelnen Auftrag, also weder rückwirkend noch für künftige Aufträge. Alle Sendungen gehen auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers, soweit diese durch die Office Products ordnungsgemäß an die Transportperson übergeben wurden. Erhöht die GmbH nach Vertragsabschluss die Preise für die vertragliche Leistung im Zusammenhang mit behördlichen Anordnungen oder wegen Lohn-, Material- oder sonstigen Selbstkostenerhöhungen von zusammen mehr als 5 %, so kann sie die vereinbarten Preise insoweit entsprechend erhöhen, als sie ihre Leistung erst nach Ablauf von vier Monaten seit Vertragsschluss erbringt. Wenn die Preiserhöhung den Anstieg der Lebenshaltungskosten zwischen Bestellung und Auslieferung erheblich übersteigt, hat der Auftraggeber das Recht, vom Vertrag zurückzutreten.
Lieferung und Versand
Die Versendung erfolgt auf Kosten des Auftraggebers. Soweit keine besonderen Vereinbarungen über die Versandart getroffen wurden, entscheidet Office Products über die Versandart, ohne eine Gewähr für die sicherste, billigste und schnellste Beförderung zu übernehmen. Auf Wunsch des Auftraggebers werden alle Sendungen ab Gefahrübergang für dessen Rechnung versichert. Im Schadensfall tritt die GmbH die Ansprüche aus der Versicherung Zug um Zug an den Auftraggeber ab, sobald er seine vertragliche Leistung erbracht und Office Products die Versicherungsprämie erstattet hat.
Gefahrübergang
Bei Lieferungen geht die Gefahr spätestens mit der Absendung der Anzeige der Versandbereitschaft, nach Aussonderung der Ware mangels einer solchen Anzeige mit dem Zeitpunkt, indem die Lieferung das Lager verlässt und ordnungsgemäß an die Transportperson übergeben wurde, auf den Auftraggeber über. Dies gilt auch, wenn Teillieferungen erfolgen oder Office Products neben der Absendung noch weitere Leistungen übernommen hat ( z.B. Installation, Transport ). Gerät der Auftraggeber mit dem Abruf, der Abnahme oder Abholung der Ware in Verzug oder ist eine Verzögerung des Versandes oder der Zustellung von ihm zu vertreten, so geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft auf den Auftraggeber über, auf Ziff. 4 wird hingewiesen.
Liefer-, Installationsfrist, Unmöglichkeit, Abnahme
Ist eine Lieferfrist vereinbart, so beginnt diese mit dem Datum der Auftragsbestätigung von Office Products, jedoch nicht, bevor die vom Auftraggeber gewünschte technische Ausführung völlig geklärt ist. Soweit Teillieferungen zumutbar sind, können diese erfolgen und gesondert in Rechnung gestellt werden. Wenn Office Products an der Einhaltung einer Liefer- bzw. Installationsfrist durch Umstände gehindert wird, die nicht durch Office Products zu vertreten sind, so verlängert sich die Frist in angemessenem Umfang. Die GmbH hat es insbesondere nicht zu vertreten, wenn sie selbst nicht beliefert wird, obgleich sie bei zuverlässigen Zulieferern deckungsgleiche Bestellungen aufgegeben hat. In wichtigen Fällen wird die GmbH Beginn und Ende solcher Hindernisse dem Auftraggeber mitteilen. Wird durch solche Umstände eine Leistung von Office Products unmöglich, so wird sie von der entsprechenden Verpflichtung freigestellt, soweit dies dem Auftraggeber mitgeteilt wurde. Treten außerhalb des Willens von der GmbH liegende Umstände während des Verzuges von der GmbH ein, so hat Office Products diese nicht zu vertreten.In Fällen höherer Gewalt bei der GmbH oder deren Zulieferern tritt solange keine Haftung ein, bis die Störungsursache beseitigt ist. Wird die Störung nicht in angemessener Frist beseitigt, werden die beiderseitigen Vertragspflichten aufgehoben, ohne dass die Parteien Ansprüche gegeneinander geltend machen können. Bei Lieferverzug ist der Auftraggeber nur dann zum Rücktritt berechtigt, wenn er nach Verzugsbeginn schriftlich eine angemessene Nachfrist von mindestens 3 Wochen setzt und gleichzeitig für den Fall der Nichtlieferung innerhalb der gesetzlichen Frist seinen Rücktritt ankündigt. Ein für den Fall des Leistungsverzuges der GmbH oder der von ihr zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung dem Auftraggeber zustehender Anspruch auf Schadensersatz wegen Nichterfüllung ist im Falle leichter Fahrlässigkeit auf einen Betrag von 50 % des vorhersehbaren Schadens begrenzt. Weitergehende Schadensersatzansprüche bestehen nur, wenn der Verzug oder die Unmöglichkeit auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht. Gerät der Auftraggeber mit dem Abruf, der Abnahme oder Abholung der Ware in Verzug, oder ist eine Verzögerung des Versandes oder der Zustellung von ihm zu vertreten, so ist die GmbH unbeschadet weitergehender Ansprüche berechtigt, die Ware auf seine Kosten und Gefahr bei Office Products oder einem Dritten einzulagern und ihm Lagerkosten in Höhe von mindestens 0,5 % des auf die nicht abgenommenen Mengen entfallenden Rechnungsbetrages für jede angefangene Woche der Lagerung zu berechnen oder nach Ablauf einer von Office Products gesetzten Nachfrist die nicht abgenommenen Mengen anderweitig zu verkaufen und/oder nach Ablauf der von der GmbH gesetzten Nachfrist in Höhe der nicht abgenommenen Mengen vom Vertrag zurückzutreten. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die Leistung von Office Products auf ihren Wunsch hin unverzüglich förmlich abzunehmen, sobald ihm die Funktionsfähigkeit des Liefergegenstandes mittels Funktionstestprogramms von der GmbH unter Beweis gestellt worden ist, und die Abnahme schriftlich zu bestätigen.
Gewährleistung
Die Gewährleistungspflicht für Leistungen von Office Products beträgt 12 Monate, gerechnet ab dem Tag der betriebsbereiten Aufstellung bei dem Auftraggeber, soweit die Leistungen für gewerbliche Zwecke bestellt worden sind. Für Verbraucher bestehen die gesetzlichen Bestimmungen. Bei Aufträgen über eine Anlage mit mehreren Programmen ist die betriebsbereite Aufstellung gegeben, wenn die Anlage mit wenigstens einem Programm einsatzfähig ist. Zur Erhaltung seiner Gewährleistungsrechte muss der Auftraggeber Beanstandungen wegen unvollständiger Leistung oder äußerlich erkennbarer Mängel der Leistung innerhalb von 2 Wochen seit dem Empfang der Leistung und Beanstandungen wegen verborgener Mängel unverzüglich nach ihrer Entdeckung bei Office Products schriftlich vorbringen. Für normale Abnutzung, insbesondere an Verschleißteilen, besteht keine Gewährleistungspflicht. Eine Gewährleistungspflicht besteht auch dann nicht, wenn Schäden oder Störungen an dem Liefergegenstand eintreten, die auf unsachgemäße Behandlung, übermäßige Beanspruchung, ungenügende Instandhaltung vom Auftraggeber oder Dritter, fehlerhaft erstellter Programme, Verwendung ungeeigneter Betriebsmittel, Einflüsse von Fremdgeräten oder mangelhafte Dienstleistungen Dritter bzw. des Auftraggebers zurückzuführen sind. Eine Gewährleistungspflicht besteht ferner dann nicht, wenn auf Veranlassung des Auftraggebers von der normalen Ausführung der Leistung ( z.B. bezüglich der verwendeten Werkstoffe ) abgewichen wird. Wir übernehmen keinerlei Haftung dafür, dass die gelieferte Hardware/Software mit jeder im Markt erhältlichen oder sonstiger Hardware/Software zusammenarbeitet. In einem Gewährleistungsfall ist Office Products nach billigem Ermessen unterliegender Wahl verpflichtet, die mangelhafte Leistung nachzubessern oder die Leistung erneut zu erbringen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, der GmbH auf Verlangen durch Übersendung eines beanstandeten Liefergegenstandes Gelegenheit zu geben, die Ursache des gemeldeten Fehlers zu untersuchen und zu beseitigen bzw. Ersatz zu leisten. Ersetzte Teile werden Eigentum von Office Products. Der Auftraggeber hat darüber hinaus das Recht auf Wandlung oder Minderung nur, wenn die Mängelbeseitigung nicht nach spätestens zwei Versuchen zum Erfolg führt oder wenn die GmbH sich auf eine begründete Beanstandung innerhalb einer angemessenen Frist von 3 Wochen nicht äußert. Die Haftung für wesentliche Fremderzeugnisse von der GmbH beschränkt sich zunächst darauf, dass sich ihre Gewährleistungsansprüche gegen den Lieferanten des mangelhaften Fremderzeugnisses an den Auftraggeber lastenfrei abtritt. Führt die Inanspruchnahme des Lieferanten nicht zum Erfolg, haftet Office Products subsidiär nach Maßgabe der Bestimmungen unter Punkt 7. Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt, so hat der Auftraggeber der GmbH alle Aufwendungen zu ersetzen, die ihr dadurch entstanden sind.
Gesamthaftung
Grundsätzlich ist für Schäden durch Leistungen der Office Products, die lediglich fahrlässig verursacht worden sind, sei es durch gesetzliche Vertreter, leitende Angestellte oder Erfüllungsgehilfen, die Haftung ausgeschlossen. Eine Haftung besteht nur bei vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachten Schäden, sowie bei Schäden durch die fahrlässige Verletzung von Kardinalspflichten. Eine Haftung besteht ferner bei schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit des Auftraggebers.
Zahlungen
Jede Rechnung von Office Products ist sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig, es sei denn die Rechnung selbst weist ein anderes Zahlungsziel aus oder es besteht eine abweichende Fälligkeitsvereinbarung.
Alternativ dazu kann der Auftraggeber an Office Products ein SEPA-Basis-Mandat oder ein SEPA-Firmen-Mandat erteilen. Der Einzug der Lastschrift erfolgt dann frühestens 6 Tage nach Rechnungsdatum, jedoch nicht vor Fälligkeit. Die Frist für die Vorabankündigung (Pre-Notification) wird auf 5 Tage verkürzt. Der Auftraggeber sichert zu, für die Deckung des Kontos zu sorgen. Kosten, die aufgrund von Nichteinlösung oder Rückbuchung der Lastschrift entstehen, gehen zu Lasten des Auftraggebers, solange die Nichteinlösung oder die Rückbuchung nicht durch Office Products verursacht wurde.
Die Aufrechnung mit anderen als unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen ist unzulässig. Handelt es sich bei dem Auftraggeber um einen Unternehmer, so ist er zur Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts nicht berechtigt, es sei denn, dass dieses auf unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Ansprüchen beruht. Wechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung und nur zahlungshalber angenommen. Diskont und Wechselspesen zzgl. Mehrwertsteuer gehen nach Maßgabe der Privatbanksätze zu Lasten des Auftraggebers. Im Falle des Zahlungsverzuges ist Office Products zur Geltendmachung von Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe berechtigt.
Sicherungen, insbesondere Eigentumsvorbehalt
Bis zur gänzlichen Zahlung des Preises für die jeweilige Leistung bleibt die gelieferte Ware Eigentum von Office Products. Handelt es sich bei dem Auftraggeber um einen Unternehmer, gelten darüber hinaus folgende Bestimmungen: Gelieferte Erzeugnisse bleiben Eigentum von der GmbH bis zur Erfüllung sämtlicher Ansprüche, die Office Products gegen den Auftraggeber aus dem Liefervertrag zustehen. Office Products ist berechtigt, ihrem Eigentumsvorbehalt unterliegende Liefergegenstände auf Kosten des Auftraggebers gegen alle versicherungswürdigen Risiken zu versichern, es sei denn, der Auftraggeber weist das Bestehen eines ausreichenden Versicherungsschutzes nach. Liefergegenstände dürfen, solange Eigentumsvorbehalt besteht, nur im ordentlichen Geschäftsgang und nicht mehr nach einer Zahlungseinstellung veräußert oder verarbeitet werden. Handelt es sich bei dem Auftraggeber um einen Unternehmer, so tritt er der GmbH schon jetzt alle ihm aus der Geschäftsbeziehung zu seinen Abnehmern im Zusammenhang mit der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen mit Nebenrechten ab. Die abgetretenen Forderungen dienen der Sicherung der Ansprüche von Office Products, wegen welcher der Eigentumsvorbehalt besteht. Der Auftraggeber ist zum Einzug der an der GmbH abgetretenen Forderung berechtigt und verpflichtet, es sei denn, der Auftraggeber stellt seine Zahlungen ein oder die GmbH widerruft diese Ermächtigung. Der Auftraggeber hat auf Verlangen unverzüglich schriftlich mitzuteilen, an wen er Liefergegenstände veräußert hat und welche Forderungen ihm aus der Veräußerung zustehen.
Bei vertragswidrigem Verhalten des Auftraggebers, insbesondere bei Zahlungsverzug und Nachfristsetzung, ist Office Products berechtigt, die Herausgabe der Liefergegenstände zu verlangen und diese beim Aufraggeber abzuholen, ohne dass sie deswegen zuvor vom Vertrag zurücktreten müsste. Der Auftraggeber hat insoweit kein Recht zum Besitz. In der Zurücknahme des Liefergegenstandes liegt ein Rücktritt vom Vertrag durch Abholung der Ware im Verzug nur dann vor, wenn Office Products dies ausdrücklich schriftlich erklärt. Die zwingenden Regelungen des Verbraucherkreditgesetzes bleiben hierdurch unberührt. Der Auftraggeber darf dem Eigentumsvorbehalt von der GmbH unterliegende Gegenstände nicht verpfänden und nicht sicherungsübereignen. Er ist verpflichtet, alle Rechte von Office Products aus den vorstehenden Sicherungsbestimmungen auch jedem Dritten gegenüber geltend zu machen, zu wahren, insbesondere bei Pfändungsandrohungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen durch dritte Hand auf das Eigentum von der GmbH hinzuweisen und der GmbH jede trotzdem erfolgte Beeinträchtigung ihrer Eigentumsrechte unverzüglich anzuzeigen. Übersteigt der Wert der Sicherheiten die gesicherten Forderungen um mehr als 20%, so kann der Auftraggeber insoweit Freigabe von Sicherheiten nach Wahl von Office Products verlangen.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Soweit nicht anderweitig vereinbart, ist der Erfüllungsort für sämtliche Zahlungs- und sonstige Vertragsverpflichtungen gegenüber Kaufleuten der Sitz der Niederlassung der GmbH, die das jeweilige Geschäft abwickelt. Der Erfüllungsort für Lieferungen ist der jeweilige Versandort. Für alle Rechtsstreitigkeiten mit Kaufleuten, einschließlich Wechsel- und Scheckverfahren, ist der ausschließliche Gerichtsstand der Sitz der Niederlassung der GmbH in Dresden oder Kirchheim/Teck. Office Products behält sich jedoch vor, den Auftraggeber auch an seinem Sitz zu verklagen. Für die vertraglichen Beziehungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, die Anwendung des UN-Kaufrechts ( CISG ) wird ausdrücklich ausgeschlossen.
Diese Geschäftsbedingungen bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Punkte in den übrigen Teilen verbindlich.